Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte bzw. der Zugangsberechtigung erkennen die Besucher diese Regelungen und alle übrigen der Betriebssicherheit und Ordnung dienenden Vorgaben und Beschilderungen an. Deswegen sollten folgende Hinweise beachtet werden:
Behandeln Sie bitte die Bade- und Spieleinrichtungen pfleglich. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter oder fahrlässiger Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Verursacher nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Handlungen und Verhaltensweisen müssen unterbleiben, die gegen die guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung bzw. der gegenseitigen Rücksichtnahme sprechen.
Fotografieren und Filmen Dritter ist nur unter Einwilligung dieser Personen zulässig.
Das Rauchen ist nur im Bereich der Liegewiese und Tribüne erlaubt. Leicht zerbrechliche Gegenstände aus Glas, die eine Verletzungsgefahr für andere Badegäste darstellen, dürfen nicht benutzt werden. Das Mitführen von Waffen ist verboten.
Das Aufsichtspersonal übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus.
Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung handeln, können bei gravierenden Verstößen sofort vom Besuch des Freibads ausgeschlossen werden. Ebenso kann ein Ausschluss erfolgen, wenn bei anderweitigen Verfehlungen wiederholt gegen die Badeordnung verstoßen wird. In diesen Fällen wird der Eintrittspreis, auch anteilig, nicht erstattet.
Wir bitten Sie, Fundgegenstände an der Kasse bzw. beim Schwimmmeisterbüro abzugeben. Gegenstände, die nach Badeschluss nicht abgeholt wurden bzw. die nach Schließung des Freibads in den Umkleidebereichen oder Garderobenschränken aufgefunden werden, nehmen die Mitarbeiter des Freibads für eine Woche in Verwahrung. Geringwertige Güter (wie gebrauchte Textilien) werden nach einer Woche entsorgt. Sonstige Fundsachen werden dem städtischen Fundbüro im Bürgerbüro Paulinenschlößchen, Kronberger Straße 1, ausgehändigt. Hier erfolgt die Verwahrung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Reservierung der Umkleideschränke durch Abziehen und Mitnehmen der Schrankschlüssel ist nicht erlaubt. Nach Badeschluss verschlossene Schränke werden geöffnet; sollten die Schränke ausgeräumt bzw. Schlösser ausgetauscht werden müssen, werden hierfür dem Verursacher diese Kosten in Rechnung gestellt.
Das Freibad ist von etwa Anfang Mai bis etwa Mitte September täglich geöffnet. Die genauen Termine werden von der Stadt Bad Soden am Taunus jeweils im Einzelnen festgelegt und veröffentlicht. Das FreiBadSoden ist täglich von 07:30 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet; Kassenschluss ist um 19:00 Uhr, Badeschluss um 19:45 Uhr. Bei schlechtem Wetter behält es sich die Stadt Bad Soden am Taunus vor, später zu öffnen, vorzeitig zu schließen oder das Bad sogar nicht zu öffnen. Die Betriebsleitung bzw. die von ihr beauftragten Mitarbeiter können das Benutzen der Freibad-Einrichtungen, der Attraktionen und der Becken insgesamt oder teilweise bei technischen und organisatorischen Störungen oder zum Abwenden von Gefahren einschränken.
Aufgrund gesetzlicher Regelungen bzw. zur Vermeidung von Gefährdungen für den jeweiligen Badegast oder Dritte ist folgenden Personen der Zutritt zum Freibad nicht gestattet:
Des Weiteren bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:
Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Die Eintrittskarten bzw. -bons müssen als Zahlungsnachweis aufbewahrt und den Mitarbeitern auf Verlangen vorgezeigt werden; sie sind nicht übertragbar.
12er-Karten und Gutscheine sind nach §195, §199 BGB drei Jahre gültig. Die Fristrechnung zählt ab Ende des Jahres, in dem die Karte bzw. der Gutschein erworben wurde. Rückerstattungen können nicht vorgenommen werden.
Die Badegäste benutzen das Freibad einschließlich der Rutsch- und Spieleinrichtungen, Sprunganlagen und Sportangebote auf eigene Gefahr, ungeachtet der Verpflichtung der Stadt Bad Soden am Taunus, das Sport- und Freizeitbad verkehrssicher zu betreiben. Für höhere Gewalt sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflicht nicht sofort erkannt und abgestellt werden können, haftet die Stadt Bad Soden am Taunus nicht. Unfälle, die zu Regressansprüchen gegen die Betreiberin führen können, sind beim diensthabenden Schwimmmeister unverzüglich anzuzeigen und in einem Unfallprotokoll zu dokumentieren.
Für das Zerstören, Beschädigen oder Abhandenkommen der vom Badegast mitgebrachten Gegenstände wird nicht gehaftet. Die Stadt Bad Soden am Taunus bzw. die Beauftragten haften für auftretende Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Freibads abgestellten Fahrräder. Für nachweisbar entwendete Gegenstände oder Wertsachen kann nur gehaftet werden, wenn sie in den vorhandenen Garderobenschränken ordnungsgemäß eingeschlossen und die jeweiligen Schlüssel unter ständiger Aufsicht verwahrt wurden (z.B. am Handgelenk). Für Wertsachen und Bargeld stehen den Badegästen unsere Wertschließfächer im Kassenbereich zur Verfügung, bei deren Nutzung bis zur Höhe von € 50,00 gehaftet wird. Auch hier bitte den Schlüssel unter ständiger Aufsicht verwahren. Im eigenen Interesse empfiehlt sich die Mitnahme nur kleinerer Geldbeträge mit ins Freibad.
Für verloren gegangene bzw. durch unsachgemäße Handhabung beschädigte Garderoben- und Schließfachschlüssel muss ein Betrag von € 25,00 als Kostenbeitrag gezahlt werden.
Wir möchten, dass Sie sich im FreiBadSoden wohlfühlen. Dies setzt voraus, dass vom Badegast Grundregeln bezüglich Sauberkeit und Körperhygiene beachtet werden. Wir gehen davon aus, dass folgenden Verhaltensweisen für Sie selbstverständlich sind:
Damit niemand belästigt wird oder zu Schaden kommt, gilt:
Aufgrund der erhöhten Unfallgefahr an der Rutsche und Sprunganlage bitten wir um Beachtung der folgenden Regelungen:
Diese Haus- und Badeordnung gilt für den regulären Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen und Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung schriftlich Ausnahmen zugelassen werden.
Für Wünsche und Anregungen zur Optimierung unseres Betriebs wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Freibads oder an die Badleitung unter der E-Mail-Adresse katja.gilcher@stadt-bad-soden.de
Bad Soden am Taunus, den 31.03.2025
Der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus
Dr. Frank Blasch, Bürgermeister
*Diese Haus- und Badeordnung versteht sich in allen Teilen geschlechtsneutral.